Viele fragen sich: Brauche ich eine Genehmigung fuer mein Balkonkraftwerk? Die Antwort hängt 2026 davon ab, ob du Eigentümer oder Mieter bist, wie das Gerät angeschlossen wird und ob du eine Einspeisevergütung beanspruchst.

Checkliste: Was ist 2026 wirklich Pflicht? ✓ Marktstammdatenregister Pflicht - 10 Min. online, kostenlos ✗ Baugenehmigung Nicht noetig ✗ Netzbetreiber-Genehmigung Entfällt im Standardfall ✓ Vermieter-Zustimmung Vor Montage einholen

Was braucht man 2026 wirklich?

BehördeErforderlich?Aufwand
NetzbetreiberEntfällt bei vereinfachter Registrierung ohne VergütungBei Vergütung erforderlich
Marktstammdatenregister✅ Ja, Anmeldung nötig10 Min. online
BaugenehmigungMeist nicht nötig; Landesrecht und Denkmalschutz prüfenJe nach Gebäude
VermieterZustimmung vor Montage einholen (§ 554 BGB)Schriftliche Anfrage
WEG / HausverwaltungBeschluss über die Durchführung erforderlichAntrag vorbereiten

Welche Pflichten bleiben?

Jedes netzgekoppelte Steckersolargerät muss im Marktstammdatenregister registriert werden. Die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt nur für Geräte innerhalb der EEG-Sondergrenzen, die der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet sind. Mieter benötigen weiterhin die Zustimmung des Vermieters; Wohnungseigentümer einen Beschluss über die Durchführung.

Zusammenfassung: Marktstammdatenregister immer erledigen, Miet- oder WEG-Zustimmung vor der Montage klären und bei gewünschter Einspeisevergütung zusätzlich den Netzbetreiber einbeziehen.

Was passiert, wenn man nicht anmeldet?

Eine unterlassene oder verspätete Registrierung kann rechtliche und förderrechtliche Folgen haben. Statt mit einem pauschalen Höchstbetrag zu rechnen, solltest du die Registrierung fristgerecht erledigen und bei einem konkreten Versäumnis die Hinweise des Marktstammdatenregisters beachten.

Denkmalschutz – Ausnahmen beachten

Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann die Gemeinde die Installation aus Denkmalschutzgründen einschränken. Hier am besten vorher bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde anfragen.