Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Finanzamt angeben? Diese Frage stellen sich viele. Seit 2023 gibt es eine erfreuliche Vereinfachung.
Steuerpflicht seit 2023 abgeschafft
Seit dem 1. Januar 2023 gilt: Kleine Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind komplett steuerfrei. Das gilt auch für Balkonkraftwerke. Du musst also:
- ❌ Keine Einkommensteuer auf selbst erzeugten Strom zahlen
- ❌ Keine Umsatzsteuer abführen
- ❌ Keine Anlage EÜR ausfüllen
- ❌ Keine Gewerbeanmeldung vornehmen
Was gilt für die Mehrwertsteuer beim Kauf?
Seit Januar 2023 gilt 0% Mehrwertsteuer auf den Kauf von Solaranlagen bis 30 kWp. Das bedeutet: Beim Kauf eines Balkonkraftwerks zahlst du keine Mehrwertsteuer – ein zusätzlicher Rabatt von 19%!
Gilt das auch für Zubehör?
| Produkt | MwSt. |
|---|---|
| Solarpanele | 0% |
| Mikrowechselrichter | 0% |
| Komplett-Set | 0% |
| Halterung (separat) | 19% (Zubehör) |
| Speicher (separat) | 0% (wenn für PV) |
Fazit: Maximale steuerliche Vereinfachung
Balkonkraftwerke sind steuerlich komplett unkompliziert. Kein Papierkram, keine Steuererklärung, keine Gewerbeanmeldung. Einfach kaufen, anmelden, Strom erzeugen und sparen.