Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) ist die Registrierung kleiner Steckersolargeräte vereinfacht. Für den Netzanschluss gilt die VDE-AR-N 4105; die technischen Sicherheitsanforderungen an das vollständige Steckersolargerät beschreibt seit Dezember 2025 die Produktnorm DIN VDE V 0126-95.

Was gilt 2026?

Schritt 1: Marktstammdatenregister

Gehe auf marktstammdatenregister.de und registriere dich kostenlos. Die Anmeldung dauert ca. 10 Minuten.

Schritt 2: Was du brauchst

Schritt 3: Zustimmung des Vermieters einholen

Mieter können nach § 554 BGB grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter eine angemessene bauliche Veränderung für ein Steckersolargerät erlaubt. Das bedeutet aber nicht, dass ohne Abstimmung montiert werden darf: Hole die Zustimmung vorher ein. Der Anspruch kann im Einzelfall entfallen, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Abwägung der Interessen nicht zumutbar ist.

⚠️ Wichtig 2026: Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Ein netzgekoppelter, ortsfester Batteriespeicher ist als eigene Einheit ebenfalls zu registrieren. Bei konkreten Frist- oder Rechtsfragen gelten die Angaben des Marktstammdatenregisters und die Umstände des Einzelfalls.