Viele Mieter fragen sich: Darf ich überhaupt ein Balkonkraftwerk installieren? Die gute Nachricht: Seit dem Solarpaket I gelten starke Mieterrechte - 2026 sind bereits über 1,3 Millionen Balkonkraftwerke in Deutschland registriert, viele davon bei Mietern.
Deine Rechte auf einen Blick
Die Rechtsgrundlage
Seit dem 17. Oktober 2024 nennt § 554 BGB Steckersolargeräte ausdrücklich. Mieter können grundsätzlich verlangen, dass der Vermieter eine angemessene bauliche Veränderung erlaubt. Für Wohnungseigentümer enthält § 20 Abs. 2 WEG einen entsprechenden Anspruch. Das ist eine andere Gesetzesänderung als das Solarpaket I, das die energierechtliche Registrierung und Leistungsgrenzen vereinfacht hat.
Darf der Vermieter es verbieten?
Nicht ohne Interessenabwägung. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Mögliche Gesichtspunkte sind zum Beispiel:
- Das Geländer ist nicht stabil genug für die Halterung
- Das Gebäude steht unter Denkmalschutz
- Konkrete Brandschutzbedenken
Eine pauschale Ablehnung ohne Prüfung der konkreten Umstände wird dem gesetzlichen Anspruch regelmäßig nicht gerecht. Ob die gewünschte Ausführung angemessen und zumutbar ist, bleibt aber eine Einzelfallfrage.
Was musst du als Mieter beachten?
- Zustimmung des Vermieters schriftlich anfragen (E-Mail genügt) und eine Antwortfrist von ca. 4 Wochen setzen
- Anlage so montieren, dass keine Schäden am Gebäude entstehen
- Beim Auszug rückstandslos entfernen
- Im Marktstammdatenregister anmelden
Musterbrief an den Vermieter
Mit folgendem Text kannst du die Zustimmung anfragen:
Was tun, wenn der Vermieter trotzdem Nein sagt – oder gar nicht antwortet?
Lehnt der Vermieter ab, muss er konkrete Gründe nennen – ein pauschales Nein reicht nicht. Fordere die Begründung schriftlich an und schalte bei Bedarf einen Mieterverein oder Anwalt ein. In den meisten Fällen lenken Vermieter nach einem sachlichen Gespräch ein. Antwortet der Vermieter gar nicht, sende nach Fristablauf eine Erinnerung mit Nachfrist – eine automatische Genehmigung bei Schweigen gibt es im Mietrecht nicht.